Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fotografie & Printdesign
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1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotodesigner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotodesigners durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, auch wenn der Fotodesigner Lieferungen oder Leistungen ausführen sollte, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotodesigners.

2. Überlassung von Bildmaterial

2.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotodesigner gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.3. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
2.4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotodesigners, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
2.5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
2.6. Der Fotodesigner ist nicht verpflichtet, Original-Bildmaterial an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dabei ist es unerheblich, in welcher technischen Form das Bildmaterial vorliegt. Die Herausgabe von Original-Bildmaterial ist zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

3. Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
3.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
3.4. Jede über Ziff.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotodesigners. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger(n) aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-/DVD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. 3.3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-/DVD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
3.5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotodesigners und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
3.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
3.7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotodesigner vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
3.8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

4. Haftung

4.1. Der Fotodesigner übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
4.2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
4.3. Im Falle der Beauftragung des Fotodesigners mit der elektronischen Bearbeitung von fremden Lichtbildern versichert der Kunde, daß er an allen dem Fotodesigner übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Kunden zu tragen.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, stehen dem Kunden gegenüber dem Fotodesigner und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keinerlei Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zu, soweit die Verletzung dieser Pflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie für Personenschäden und Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotodesigner auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotodesigner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.5. Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbildwerke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.6. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotodesigner bestätigt worden sind. Der Fotodesigner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.7. Hat der Kunde dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbildwerke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Honorare

5.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5.2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.3.2. oder 3.3. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
5.3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
5.4. Das Honorar gemäß 5.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
5.5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
5.6. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigners entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotodesigner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, daß dem Fotodesigner kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann der Fotodesigner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

6. Rückgabe des Bildmaterials

6.1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotodesigners.
6.2. Überlässt der Fotodesigner auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotodesigner schriftlich bestätigt worden ist.
6.3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotodesigner.

7. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

7.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
7.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7.3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. 6.1. oder 6.2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von: • EURO 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate, • EURO 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotodesigner die Höhe des Schadens nachzuweisen hat. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt: • EURO 40,00 pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat • EURO 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat • EURO 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat • EURO 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
7.4. Bei fehlendem Belegexemplar bzw. bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7.5. Durch die in Ziff. 7. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
8.2. Das gelieferte Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum des Fotodesigners.

9. Datenschutz und Datensicherheit

9.1. Die Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart. Sämtliche Kundendaten werden unter der Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
9.2. Persönliche Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
9.3. Personenbezogene Daten einschließlich der Privatanschrift sowie E-Mail-Adresse werden nicht ohne die ausdrückliche und widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut), die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
10.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Fotodesigners, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.

11. Teilnichtigkeit

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

[Stand: 29. November 2008]


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